Teilnahmebedingungen für den Pegauer Karnevalsumzug am 18.02.2023
1. Informationspflicht
Jeder Teilnehmer im Karnevalsumzug erkennt diese Richtlinien zur Durchführung des
Karnevalsumzuges an. Vereine und Gruppen haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Richtlinie jedem einzelnen Teilnehmer bekannt gemacht wird. Bei Zuwiderhandlungen hat der Verursacher eventuelle Schäden in voller Höhe zu tragen.
2. Fahrzeuge
2.1 Fahrzeugführer ( auch von Rasentraktoren und Fahrzeugen bis 6km/h) müssen eine für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzen
2.2 Fahrzeugführer und eingesetzte Ordner dürfen nicht unter Einfluss von Alkohol
oder anderen berauschenden Mitteln stehen.
2.3 Teilnehmende Fahrzeuge und Anhänger müssen amtlich zugelassen sein.
Ausgenommen sind Fahrzeuge, die die Voraussetzungen lt. Merkblatt des BM für Verkehr vom 18.7.2000 erfüllen.
2.4 Für alle teilnehmenden Fahrzeuge muss ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen.
Verantwortlich dafür sind Fahrzeughalter und Fahrzeugführer. Bauliche
Voraussetzungen für Fahrzeuge und Anhänger findet ihr unter www.pkkev.de
2.5 Jedes Fahrzeug muss durch je 1 Personen rechts und linksseitig pro Achse und Zuggabel abgesichert werden.
3. Tiere
3.1 Bei der Mitnahme von Tieren ist eine Begleitperson je Tier zu stellen
3.2 Tierhalter müssen über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen.
4. Beschallungsanlagen
4.1 Beschallungsanlagen sind zur Seite auszurichten und so einzustellen, dass keine Gesundheitsschädigungen davon ausgehen.
4.2 Beim Vorbeifahren an Tieren sind Beschallungsanlagen auszustellen.
5. Wurfartikel
5.1 Süßigkeiten und ähnliche Wurfartikel sind in die hinteren Reihen zu werfen.
5.2 Das Werfen von CDs, Flaschen, Dosen oder anderen harten Gegenständen ist verboten.
5.3 Für daraus entstehende Beschädigungen bzw. Verletzungen haftet die
Umzugsgruppe. Eine Abgabe jeglicher Artikel vom Fahrzeug oder Anhänger ist
aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
5.4 Konfetti ist nur mit der Hand auszuwerfen. Das verteilen von Konfetti mit Gebläsen, Laubsauger, Schaufeln o.Ä. ist verboten. Bei entsprechenden Verstößen behalten wir uns vor die entsprechenden Umzugsgruppen an den Gesamtkosten der Straßenreinigung zu beteiligen.
6. Weisungsgebundenheit
6.1 Der Pegauer Karnevalklub e.V. besitzt für diese Veranstaltung Hausrecht.
6.2 Alle Zugteilnehmer haben den Anordnungen der Weisungsbefugten (Ordner PKK e.V., Sicherheitsdienst „Leipziger Löwen“, Polizei) Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung, trägt der jeweilige Teilnehmer selbst die Verantwortung für evtl. entstehende Personenschäden und Kosten.
6.3 Der PKK e.V. behält sich vor je nach Wetterlage bis 2 Stunden vor
Veranstaltungsbeginn ein Konfettiverbot auszusprechen. Bei Missachtung dieses
Verbotes gelten die gleichen Regeln wie unter Punkt 5.4.
7. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Richtlinie ganz oder teilweise als unwirksam oder
undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Erlass unwirksam
oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Teile und die Wirksamkeit der Richtlinie im
Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und
Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich die Richtlinie als
lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der Richtlinie
entsprechen und im Falle des Bedacht werden
8. Allgemeines
8.1 Leeres Verpackungsmaterial und Abfälle sind nicht während des Umzuges zu
entsorgen.
8.2 Die Anmeldung und Teilnahme erfolgt auf Grundlage der vorstehenden
Teilnahmebedingungen.
8.3 Die Teilnahmebedingungen umfassen Punkt 1 – 8 und sind am 18.02.2023 gültig.